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Baukalkulation – rentable Preise fürs Angebot

Baupreise erwachsen aus den Gewinn­aussichten, die der Markt bietet. Gleichzeitig werden Baupreise „gezügelt“ durch den Preis­wett­bewerb mit anderen Bietern. Niemals können rentable Baupreise aber den Rahmen der eigenen Kosten des Bau­unter­nehmers verlassen. In diesem Sinne stellt die Baukalkulation das Funktions­prinzip hinter den Baupreisen dar. Das folgende Grundlagen-Wissen hilft Auftrag­gebern und Anbietern gleicher­maßen, Baukalkulation im Zusammen­hang zu verstehen und anzuwenden.

Wozu dient die Angebotskalkulation?

Ziel der Angebotskalkulation ist das Berechnen der Preise für ein Angebot, das ein Bauunternehmer oder Handwerker auf die Anfrage eines Kunden hin oder als Bieter auf die Ausschreibung eines Auftraggebers hin abgeben möchte.

Die Angebotskalkulation erfolgt als zeitliche Stufe der Baukalkulation vor der Beauftragung, also vor dem Abschluss des Vertrags. Entsprechend wird die Angebotskalkulation auch als Vorkalkulation bezeichnet.

Gleiches gilt für eine Vertragskalkulation (auch als „Auftragskalkulation“ bezeichnet). Diese erfolgt, falls noch vor Vertragsabschluss Änderungen oder Korrekturen an der Kalkulation des Angebots erforderlich sind. Die Vertragskalkulation wird zur Grundlage des Bauvertrags. Wenn es keine Änderungen gibt, wird die Angebotskalkulation Vertragsgrundlage.

Die Preisermittlung der Vertragskalkulation oder der Angebotskalkulation stellt damit auch die sogenannte „Urkalkulation“ dar. Diese wird insbesondere im Zusammenhang mit Nachträgen während der Bauausführung wichtig.

Mehrere Angebots-Varianten,
genau ein Auftrag

Bei der Angebotskalkulation sind Sie mit der Bausoftware nextbau flexibel und können Varianten von Angebots-LVs beliebig anlegen. Genau eine Angebotskalkulation wird Grundlage des Vertrages und als Auftrags-LV abgespeichert. Versehentliche Änderungen sind ausgeschlossen!

nextbau: Auftrags-LV

Was wird kalkuliert?

Grundsätzlich geht es bei der Angebotskalkulation um die Kalkulation von Bauleistungen. Also darum, die Kosten des eigenen Betriebs für das Ausführen der angebotenen Bauleistungen zu ermitteln, um diese mit den angebotenen Preisen zu decken und eine gewinnbringende Angebotssumme zu kalkulieren. Dies gilt sowohl für den Bauauftrag insgesamt als auch bezogen auf die einzelnen Teilleistungen.


Die Grundelemente der Angebotskalkulation

Direkte Kosten,
die durch die Bauleistungen unmittelbar verursacht werden.
  • Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)
Gemeinkosten (indirekte Kosten)
des Betriebs, bzw. des Auftrags.
  • Baustellengemeinkosten (BGK)
  • Allgemeine Geschäftskosten (AGK)
Wirtschaftliches Ergebnis,
das erzielt werden soll, sowie Risiken.
  • Wagnis und Gewinn (W+G)

Kalkuliert werden also zum einen die Einzelkosten, die je Position des Angebots entstehen, sowie zum anderen die Gemeinkosten, die durch den Auftrag insgesamt gedeckt werden müssen. Zusätzlich der Gewinn, der erwirtschaftet werden soll unter Berücksichtigung des Wagnisses.


Praktische Baukalkulation

Wie wähle ich das passende Kalkulationsverfahren?

Während die Einzelkosten den einzelnen Teilleistungen direkt zugerechnet werden können, müssen die Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn auf die Einzelkosten umgelegt und diesen zugeschlagen werden. Der Form nach ist die Angebotskalkulation also eine Zuschlagskalkulation. Es können aber unterschiedliche Kalkulationsverfahren angewandt werden, um die Gemeinkosten auf die Einzelkosten der Teilleistungen umzulegen. Welches Kalkulationsverfahren für Ihr Geschäft und den jeweiligen Auftrag am besten passt, zeigt die nachfolgende Checkliste.


Checkliste:
Auswahl des Kalkulationsverfahrens


Zuschlagskalkulation Zuschlagskalkulation
(Kalkulation mit vorbestimmten
Zuschlägen)

  • Wenn Ihre Bauaufträge ähnlich sind, was die Struktur von Kosten und Leistungen anbelangt.
  • Wenn die Baustellengemeinkosten (vor allem die Kosten der Baustelleneinrichtung) eher gering und weniger von Bedeutung sind.

Endsummenkalkulation Endsummenkalkulation
(Kalkulation über die Endsumme)

  • Wenn Ihre Kosten für die Baustelleneinrichtung von Auftrag zu Auftrags sehr unterschiedlich sind (da bei der Endsummenkalkulation die Baustellengemeinkosten auftragsbezogen bestimmt werden).
  • Insbesondere bei größeren Bauvorhaben (im Ingenieurbau und Tiefbau).

Fixpreiskalkulation Fixpreiskalkulation

  • Wenn Einheitspreise mit Erfahrungswerten bestimmt oder auf Plausibilität geprüft werden sollen.
  • Wenn Angebote, deren Preise nicht detailliert kalkuliert wurden, nachträglich mit einer stimmigen Kalkulation unterlegt werden sollen.

Deckungsbeitrags­kalkulation Deckungsbeitrags­kalkulation
(Kalkulation über den Deckungsbeitrag)

  • Wenn die Kostenstruktur Ihrer Bauaufträge unterschiedlich ist und Sie mit dem Angebot einen festgelegten Deckungsbeitrag erreichen wollen.
  • Auch zur Ermittlung Ihrer Preisuntergrenzen.



Für mehr Informationen
hier ein Kalkulationsverfahren auswählen:

4 clevere Methoden für Ihre Kalkulation

Die Kalkulationssoftware nextbau bietet zu jedem Bauauftrag das passende Kalkulationsverfahren. Zuschlagskalkulation, Endsummenkalkulation, Fixpreiskalkulation und Deckungsbeitragskalkulation.

Screen Kalkulationsmethoden in nextbau



Die direkten Kosten – Einzelkosten der Teilleistungen


Die Einzelkosten der Teilleistungen sind diejenigen Kosten, die einer Angebotsposition, bzw. Bauleistung direkt zugeordnet werden können. Für die Baukalkulation bilden die Einzelkosten der Teilleistungen – kurz EKT – den Ausgangspunkt. Denn die Umlagen für Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn werden den EKT prozentual zugeschlagen.

Die Einzelkosten werden bei der Kalkulation nach den Kostenarten Lohnkosten, Stoffkosten (Materialkosten), Gerätekosten (Kosten für maschinelle Leistungen), Sonstige Kosten und Fremdleistungen unterschieden. Die Kosten selbst ergeben sich je Kalkulationseinheit aus einem Mengenansatz – also der benötigten Menge – und einem Wertansatz – beispielsweise €/Stunde oder €/m².

Einzelkosten =
Mengenansatz x Wertansatz
Kostenart
Mengenansatz
Wertansatz
Lohnkosten
Arbeits­zeit­aufwand
Kalkulations­lohn
Stoffkosten
Erforderliche Menge oder Anzahl
Einstands­preis (meist frei Baustelle)
Geräte­kosten
Erforderliche Lohn­stunden
Erforderliche Betriebs­stunden
Kalkulations­lohn
Geräte­kosten (AVR) je Betriebs­stunde Betriebs­stoff­kosten je Betriebs­stunde
Sonstige Kosten
Meist pauschal
Kostenbetrag
Fremd­leistungs­kosten
Fremd­leistungs­menge
Vertrags­preis Nach­unter­nehmer

Hinweis für Ausschreibende:
Die Einzelkosten der Teilleistungen sind nicht gleichzusetzen mit den Preisanteilen einer Position. Denn diese enthalten zusätzlich die Umlagen für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

Verlässliche Kalkulations­werte für Lohn, Material, Geräte, Betriebsstoffe, Bauhilfsstoffe und sonstige Kosten.

Software DBD-KostenAnsätze

DBD-KostenAnsätze
im nextbau-Shop bestellen und herunterladen:

Zum Shop »

Lohnkosten richtig kalkulieren

Uhr

Lohnkosten haben im Baugewerbe einen erheblichen Anteil – oft bis zu 50 % – an den Gesamtkosten einer Bauleistung. Entsprechend wichtig ist es bei der Kalkulation im Bauwesen, die Lohn­kosten in den Angebots­preisen richtig und voll­ständig zu kalkulieren.

Lohnkosten sind die Kosten für gewerbliche Arbeit­nehmer, die der Bau­unternehmer als Arbeit­geber zu tragen hat. Als Bestandteil der Einzel­kosten der Teil­leistungen (EKT) werden die Lohnkosten für jede Teilleistung berechnet. Sie ergeben sich als Produkt aus dem Arbeits­zeit­aufwand in Stunden je Kalkulations­einheit (als Mengen­ansatz) und dem Kalkulations­lohn in Euro je Stunde (als Wertansatz).

Lohnkosten =
Arbeitszeitaufwand x Kalkulationslohn


Kalkulation der Lohnkosten als EKT

Die EKT für Lohn kalkulieren Sie mit dem Kalkulations­programm nextbau detailliert nach Zeit­auf­wand und mit Ihrem eigenen betriebs- oder auftrags­spezifischen Kalkulations­lohn.

Screen Kalkulationslohn in nextbau

Was ist der Kalkulationslohn?

Der Kalkulationslohn stellt den Wertansatz zur Berechnung der Lohn­kosten jeder einzelnen Bau­leistung dar. Also den eigenen Kosten­betrag je Aufwands­stunde. Der Kalkulations­lohn setzt sich zusammen aus dem Mittel­lohn ML, den lohn­ge­bundenen Kosten und den Lohn­nebenkosten.

Da der Kalkulationslohn ein bestimmendes Element der Bau­kalkulation ist, verlangen auch die Form­blätter EFB 221 und 222 Angaben zum Kalkulations­lohn und zu seinen Bestandteilen.

Vertiefte Informationen zum Ausfüllen und Verstehen
der EFB-Formblätter finden Sie auf unserer
Fachwissen-Seite „EFB-Preis ohne Kopfzerbrechen“


Der Mittellohn: rechnerischer Durchschnittslohn

Der Mittellohn ML ergibt sich als Durchschnitt der Brutto-Stunden­löhne aller gewerb­lichen Arbeit­nehmer (ggf. einschließlich eines Poliers als Aufsichts­person), die für den Bau­auftrag tätig werden. Der Mittellohn ML ist also abhängig von den Personen oder Kolonnen, bzw. Lohn­gruppen, die eingesetzt werden sollen. Entsprechend sind auch die anteiligen Arbeits­zeiten zu berück­sichtigen (wer nur zeitweise mitarbeitet wird auch nur teilweise eingerechnet).

Der Mittellohn Ihrer Mitarbeiter – nach Personen oder Lohngruppen

Mit nextbau bestimmen Sie den Mittel­lohn wahl­weise für Lohn­gruppen oder für konkrete Beschäftigte.

Screen Mittellohn in nextbau

Lohnzuschläge und Lohnzulagen müssen in den Mittellohn einbezogen werden. Außerdem eventuelle Beiträge zur Vermögensbildung.

Was sind Lohnzuschläge und Lohnzulagen?
Lohnzuschläge
Zusätzliche Zahlungen zum Tarif- oder Grund­lohn auf Grund­lage gesetzlicher Vorschriften oder tariflicher Verein­barungen. Beispiels­weise Zuschläge für Über­stunden, Nacht­arbeit, Sonn- und Feiertags­arbeit oder Zuschläge für Alters­erschwernisse.
Lohnzulagen
Vom Arbeitgeber zusätzlich zum verein­barten Lohn gewährte Zahlungen. Beispiels­weise für längere Betriebs­zugehörig­keit oder besondere Leistungen. Ebenso Erschwernis­zulagen.


Die lohngebundenen Kosten: Soziallöhne und Sozialkosten

Einen erheblichen Anteil der Lohn­kosten machen die lohn­ge­bundenen Kosten aus. Für diese wird üblicher­weise ein prozentualer Zuschlags­satz zum Mittel­lohn ML errechnet. Darin enthalten sind die sogenannten Sozial­löhne sowie die gesetz­lichen und betrieb­lichen Sozialkosten.

Was gehört zu den lohngebundenen Kosten?
Soziallöhne
Gesetzliche und tarifliche Lohn­zahlungen, die ohne Arbeits­leistung erfolgen. Beispiels­weise für Urlaub, Feiertage, Ausfall­tage und Krankheits­tage. Außerdem Sonder­zahlungen für ein 13. Monats­gehalt oder zusätzliches Urlaubsgeld.
Gesetzliche Sozialkosten
Rentenversicherung, Arbeitslosen­versicherung, Kranken­versicherung, Pflege­versicherung, U2-Mutter­schafts­aufwendungen, Unfall­versicherung, Insolvenz­geld­umlage, Arbeits­schutz und Winter­beschäftigungs­umlage.
Betriebliche Sozialkosten
Beispielsweise Alters­sicherung, Jubiläums­geld, Beihilfen für Heirat oder Geburt sowie Zuschüsse zur Fortbildung.

Lohnbezogenen Kosten für Haftpflichtversicherung und Beiträge zu Berufsverbänden werden nicht im Kalkulationslohn berücksichtig, sondern bei den Allgemeinen Geschäftskosten (AGK).

Lohngebundene Kosten – einfach mit Vorlagen

Die lohnge­bundenen Kosten für Ihr Geschäft ermitteln Sie mithilfe des Bau­kalkulations­programms nextbau mühelos auf Grundlage von Vorlagen. Für West- und Ost­deutschland, mit oder ohne ULAK.

Screen Lohngebundene Kosten in nextbau

Die Lohnnebenkosten: Für auswärtige Beschäftigung

Lohnnebenkosten werden durch auswärtige Beschäftigung verursacht. Also wenn die Baustelle nicht am Betriebsort ist. Unter die Lohn­neben­kosten fallen beispiels­weise Fahrgelder, Verpflegungs­zuschüsse, Zahlungen für Wege­zeiten, für Unter­künfte oder für Heim­fahren (ehemals „Auslösungen“).


So wird der Kalkulationslohn ausgerechnet

Mittellohn ML
+
lohngebundene Kosten
+
Lohnnebenkosten
=
Kalkulationslohn
Der Kalkulationslohn in €/h ergibt sich rechnerisch als Summe aus dem Mittellohn ML, den lohn­ge­bundenen Kosten und den Lohn­neben­kosten.

Gelegentlich wird der Kalkulations­lohn auch als „Mittellohn ASL“ oder „Mittellohn APSL“ bezeichnet. Die Abkürzungen stehen für die ein­be­rechneten Lohn­be­standteile „A“ für den durch­schnitt­lichen Brutto­lohn der Arbeiter auf der Baustelle, „S“ für Sozialkosten und „L“ für Lohn­neben­kosten. Zusätzlich „P“ für den Polier oder anteilige Aufsichts­kosten.

Ihr Kalkulationslohn im Angebot

Der Kalkulationslohn in nextbau ergibt sich aus Ihren betrieb­lichen Einstellungen. Sie können ihn aber für jedes Angebot beliebig anpassen.

Screen Kalkulationslohn im Angebot in nextbau



Stoffkosten – Kosten für Material

Material

Unter die Stoffkosten fallen in erster Linie die Kosten für Einbau­stoffe und Bau­hilfs­stoffe. Stoff­kosten werden oft auch als Material­kosten bezeichnet.

Einbaustoffe

  • Werden unmittelbar in das Bauwerk eingebaut.
  • Beispiels­weise Ziegel, Beton­elemente, Fliesen. Einbau­stoffe gehen materiell in das Bauwerk ein.

Bauhilfsstoffe

  • Material für Rüstung, Schalung, Verbau (RSV).
  • Bauhilfs­stoffe werden in der Regel mehrfach verwendet und gehen nicht materiell in das Bauwerk ein.

Für die Kalkulation ist stets ein Mengenansatz sowie ein Wertansatz der einzelnen Stoffe notwendig.

Kalkulation von Stoffkosten mit Mengen- und Wertansätzen

Die EKT für Material können Sie mit nextbau detailliert bis zum Stück Mauerziegel oder Kilogramm Mörtel kalkulieren.

Screen Kalkulation von Stoffkosten in nextbau

Einbaustoffe werden Bestand­teil der Bau­leistung, bzw. des Bauwerks. Der Mengen­ansatz entspricht der Verbrauchs­menge je Kalkulations­einheit. Der Wertansatz ergibt sich bei Einbau­stoffen aus dem Einstands­preis (ohne Abzug von Skonto) frei Baustelle. Für Baustoffe, die im eigenen Unter­nehmen aufbereitet werden, sind inner­betriebliche Verrechnungs­sätze heranzuziehen.

Bauhilfsstoffe – also Hilfsstoffe für Rüstung, Schalung, Verbau (RSV) – werden in der Regel mehrfach verwendet. In der Angebots­kalkulation werden die anfallenden Kosten für RSV über Verrechnungs­sätze bestimmt, die sich auf die Mengen­einheiten der Einzel­leistungen beziehen. Also beispielsweise €/m² Schalung. Bei gemieteter Schalung oder Rüstung ist der Miet­preis bei den Einzel­kosten zu kalkulieren.

nextbau
Bauhilfsstoffe
Mit nextbau können Sie auch Kosten für Bau­hilfs­stoffe bei den EKT als eigene Kosten­art hand­haben.

Baubetriebsstoffe – also der Verbrauch an Treibstoff, Brennstoff und Schmierstoff – werden für Leistungs­geräte bei der Kalkulation der Gerätekosten berücksichtigt. Mit Bereit­stellungs­geräten verbundene Baubetriebs­stoffe werden den Baustellen­gemein­kosten zugeordnet.

nextbau
Artikel-Sortimente in nextbau
Artikel-Sortimente für die Kalkulation nutzen
Mit nextbau nutzen Sie auch eigene Artikel­daten oder die Sortimente von Herstellern und Bau­stoff­händlern für die Kalkulation der Stoff­kosten. Mit Import-Funktion!

Gerätekosten – Kosten für maschinelle Leistungen

Kran

Zu den Einzelkosten der Teilleistungen zählen die Kosten für maschinelle Leistungen, die durch Leistungs­geräte anfallen. Das sind Bau­maschinen und Geräte, die für bestimmte und abgrenzbare Teilleistungen eingesetzt werden. Also z.B. Bagger, Planier­raupen, Radlader, Putz­maschinen, die für die Dauer der Ausführung einzelner Angebots-Positionen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Von den Leistungs­geräten sind die Bereit­stellungs­geräte zu unterscheiden, die keiner Teilleistung zugeordnet werden können. Beispiels­weise Turm­dreh­krane oder Baustellen-Container. Kosten für Bereit­stellungs­geräte werden bei der Angebots­kalkulation in den Baustellen­gemein­kosten berücksichtigt.


Wie werden maschinelle Leistungen kalkuliert?

Zur Kalkulation der Einzelkosten maschineller Leistungen sind folgende fünf Ausgangs­größen zu bestimmen:

  • Betriebsstunden je Arbeitstag
  • Lohnstunden je Betriebsstunde
  • Gerätevorhaltekosten (AVR-Wert)
  • Betriebsstoffkosten je Arbeitstag
  • Tagesleistung (Mengeneinheiten je Arbeitstag)

Denn auf diesen Werten basieren die für das Ausführen einer maschinellen Leistung erforderlichen Lohnkosten, Gerätekosten und Betriebsstoffkosten.


Lohnkosten
+
Gerätekosten
+
Betriebsstoffkosten
=
EKT maschinelle Leistung
Die Einzelkosten der Teilleistungen einer maschinellen Leistung ergeben sich dann als Summe dieser Kosten.

Wie Lohnkosten, Gerätekosten und Betriebsstoffkosten bei maschinellen Leistungen ermittelt werden, erläutern die folgenden Abschnitte.

Kalkulation maschineller Leistungen im Griff

Die wichtigen Ausgangsgrößen für die EKT maschineller Leistungen können Sie mit der Bau­kalkulations-Software nextbau direkt bestimmen.

Screen Kalkulation maschineller Leistungen in nextbau


Lohnkosten der maschinellen Leistung

Die erforderlichen Lohn­stunden je Mengen­einheit ergeben sich aus den Betriebs­stunden je Arbeits­tag, den Lohn­stunden je Betriebs­stunde und der Tages­leistung wie folgt:

Lohnstunden =
Betriebsstunden je Arbeitstag x Lohnstunden je Betriebsstunde
Tagesleistung

Aus den so errechneten Lohn­stunden, multipliziert mit dem Kalkulations­lohn des Angebots, ergeben sich die Lohn­kosten je Mengen­einheit der maschinellen Leistung.

Lohnkosten =
Lohnstunden x Kalkulationslohn


Gerätekosten der maschinellen Leistung

Die erforderlichen Geräte­kosten ergeben sich aus den Geräte­vorhalte­kosten (AVR-Wert) je Arbeits­tag dividiert durch die Tages­leistung.

Gerätekosten =
AVR-Wert je Arbeitstag
Tagesleistung

Vorhaltekosten können aus der jeweils aktuellen Bau­geräte­liste (BGL) über­nommen und angepasst werden. Man bezeichnet diese auch als AVR-Wert, da sie die Abschreibung (A) und Verzinsung (V) sowie die Reparatur­kosten (R) für Geräte umfassen.

Im Kalkulations­ansatz für die Geräte­kosten einer Teilleistung werden als Menge die Betriebs­stunden und als Wert die Geräte­kosten je Betriebs­stunde angesetzt.

Gerätekosten =
Betriebsstunden x Gerätekosten je Betriebsstunde

Es wird also zunächst die Menge der erforderlichen Betriebs­stunden ermittelt:

Betriebsstunden =
Betriebsstunden je Arbeitstag
Tagesleistung

Dann die Geräte­kosten je Betriebs­stunde als Wert­ansatz:

Gerätekosten je Betriebsstunde =
AVR-Wert je Arbeitstag
Betriebsstunden je Arbeitstag

EKT für maschinelle Leistungen in nextbau

Mit nextbau werden die EKT maschineller Leistungen über Mengen- und Wert­ansätze kalkuliert (Kostenansätze).

Screen EKT für maschinelle Leistungen in nextbau


Betriebsstoffkosten der maschinellen Leistung

Die erforderlichen Betriebs­stoff­kosten ergeben sich aus den Betriebs­stoff­kosten je Arbeits­tag dividiert durch die Tages­leistung.

Betriebsstoffkosten =
Betriebsstoffkosten je Arbeitstag
Tagesleistung

Im Kalkulationsansatz für die Betriebs­stoff­kosten einer Teilleistung werden als Menge die Betriebs­stunden und als Wert die Betriebs­stoff­kosten je Betriebs­stunde angesetzt.

Betriebsstoffkosten =
Betriebsstunden x Betriebsstoffkosten je Betriebsstunde

Die Betriebsstoffkosten je Betriebsstunde werden dafür aus den Betriebsstoffkosten und den Betriebsstunden je Arbeitstag ermittelt:

Betriebsstoffkosten je Betriebsstunde =
Betriebsstoffkosten
Betriebsstunden je Arbeitstag

Die mit Bereit­stellungs­geräten verbundenen Kosten – also auch deren Betriebs­stoff­kosten – werden bei der Angebots­kalkulation in den Baustellen­gemein­kosten berücksichtigt.

nextbau
Eigene Geräte-Kataloge in nextbau
Eigene Geräte-Kataloge für die Kalkulation nutzen
Mit der nextbau Bau­kalkulation-Software nutzen Sie auch eigene Geräte-Kataloge und über­nehmen die Geräte­kosten je Betriebs­stunde in Ihre Kalkulation.


Fremdleistungskosten – Kosten für NU-Leistungen

Hände

Fallen bei der Ausführung von Bau­leistungen Kosten durch fremde Unter­nehmen an, spricht man von Fremd­leistungen oder Nach­unter­nehmer­leistungen (NU-Leistungen).

Fremdleistungen sind Teil der vom Bieter vertraglich zu erbringenden Leistung, werden aber durch Sub­unternehmer, bzw. Nach­unternehmer (NU) aus­ge­führt. Ein NU übernimmt in der Regel technisch in sich ab­geschlossene Bau­leistungen und stellt sie dem Haupt­unternehmer (HU) oder General­unternehmer (GU) in Rechnung. Der Netto-Rechnungs­betrag wird bei der Angebots­kalkulation des Bieters als Einzel­kosten für Fremd­leistungen angesetzt.

Fremdleistungskosten = Netto-Rechnungsbetrag des NU

Neben den Leistungen der vertraglich einbezogenen Nach­unternehmer zählen auch Auf­wendungen für fremde Transport­leistungen sowie Fremd­arbeits­kosten oder Leistungen für fremden Geräte­einsatz zu den Fremd­leistungen.

Flexibel bei NU-Leistungen

Mit nextbau sind Sie bei NU-Leistungen flexibel: Legen Sie Positionen als NU-Leistung an, wandeln Sie vorhandene in NU-Leistungen um oder fügen Sie NU-Leistungen als Einzel­kosten in Positionen ein.

Screen NU-Leistungen in nextbau

Die Zuschlagskalkulation – meist verwendet


Zuschlagskalkulation

Die Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen – kurz Zuschlags­kalkulation – ist einfach zu hand­haben und kommt bei der Kalkulation von Angebots­preisen im Bau­wesen häufig zum Einsatz.

Für die Zuschlags­kalkulation werden zuerst die Einzel­kosten der Teil­leistungen (EKT) direkt ermittelt. Danach werden die sogenannten Umlagen – für Gemein­kosten, Wagnis und Gewinn – mit prozentualen Zuschlags­sätzen auf die EKT auf­geschlagen. Daher die Benennung „Zuschlags­kalkulation“.

Direkte Kosten + Umlagen
= Preis

Für einen konkreten Auftrag werden also die tatsächlichen EKT ermittelt. Die Umlagen von Gemein­kosten, Gewinn und Wagnis dagegen werden für das Bau­unternehmen vorberechnet („vorbestimmt“). Man spricht daher bei der Zuschlags­kalkulation auch von einer Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen.

Warum müssen Gemeinkosten ‚umgelegt‘ werden?

Neben den direkten Kosten – also den Einzel­kosten der Teil­leistungen (EKT) – hat der Bau­unternehmer weitere Kosten, die nicht direkt von den einzelnen Bau­leistungen verursacht werden. Diese weiteren Kosten nennt man Gemein­kosten. Zu ihnen gehören die allgemeinen Geschäfts­kosten (AGK) und die Baustellen­gemein­kosten (BGK). Damit auch diese Kosten erwirtschaftet werden, müssen sie auf die Angebots­preise ‚umgelegt‘, also in die Preise ein­berechnet werden. Das gilt entsprechend für den angestrebten Gewinn sowie das unter­nehmerische Wagnis.

Da die Werte für AGK, BGK, Wagnis und Gewinn spezifisch für den einzelnen Bau­betrieb sind, ist die erforderliche prozentuale Umlage – also die Höhe der Zuschlags­sätze – genauso spezifisch für den einzelnen Baubetrieb.

Preiskalkulation mit Zuschlagssätzen

Mit nextbau erfolgt die Umlage Ihrer AGK, BGK sowie W+G automatisch bei der Preis­kalkulation jeder Bauleistung.

Screen Umlage auf EKT in nextbau

Wie werden die Zuschlagssätze ermittelt?

Um Zuschlagssätze zu bestimmen, die bei der Angebotskalkulation zu rentablen Preisen führen, müssen die dafür maßgeblichen Zahlen des eigenen Geschäfts betrachtet werden. Das geschieht mithilfe eines Finanzplans.


Der Finanzplan – womit alles beginnt…

Der Begriff „Finanzplan“ klingt erst einmal kompliziert und nach viel Rechnerei. Man muss aber kein Buchhalter sein, um einen Finanzplan für die Baukalkulation aufzustellen. Man sollte das auch unbedingt tun, denn Aufträge können nur dann Gewinne bringen, wenn die Kalkulation der Angebotspreise auch die tatsächliche Verteilung von Umsätzen und Kosten im eigenen Unternehmens berücksichtigt.


Zukunft und Vergangenheit

Der Finanzplan baut zuerst einmal auf die Erfahrungswerte der Vergangenheit auf. Dafür dienen die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und die Jahresabschlussdokumente des Vorjahres. Gleichzeitig muss der Finanzplan Erwartungen und Herausforderungen für die nahe Zukunft einbeziehen. Sind im kommenden Jahr Investitionen geplant? Wird es Einstellungen von Büropersonal geben? Wie sehen die Umsatz-Aussichten aus?

Finanzplan einfach mit Vorlagen

Ihr Finanzplan ist mit nextbau schnell erstellt: Einfach die passende Vorlage auswählen und die Werte für Ihren Betrieb anpassen.

Screen Finanzplan in nextbau

MustervorlageMustervorlagen für Finanzpläne

Je nach Größe des Baubetriebs sowie nach Gewerk oder Leistungs­sparte unterscheiden sich Werte und deren Aufteilung in Finanz­plänen. Ebenso zwischen Bau­industrie und Bau­gewerbe, bzw. Bau­handwerk. Daher bietet nextbau praxis­erprobte Vorlagen, die für Finanz­pläne des eigenen Unter­nehmens genutzt werden können:

  • Abbruch und Rückbau
  • Bauwerkssanierung
  • Bauhandwerk - Ausbau (lohnintensiv)
  • Bauhandwerk - Ausbau (materialintensiv)
  • Bauhandwerk Erd- und Verkehrs­wege­arbeiten
  • Bauhandwerk Rohbau
  • Bauhandwerker bis 3 Arbeits­kräfte
  • Bauhandwerker bis 7 Arbeits­kräfte
  • Bauinstallation
  • Bauunternehmen Hochbau
  • Bauunternehmen Hochbau mit SF-Bau
  • Bauunternehmen Tiefbau
  • Fertigteil- und Spezialbau
  • Gleisoberbauarbeiten
  • Landschaftsbauarbeiten
  • Verkehrsbau
  • Zimmerei/Dachdeckerei
Umsatz und Kosten

Der Finanzplan berücksichtigt sowohl die betrieb­lichen Kosten, den Betriebs­gewinn als auch das voraus­sichtliche Auftrags­volumen.


Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)
+
Gemeinkosten (BGK + AGK)
+
Wagnis + Gewinn
=
Gesamtleistung (Umsatz)
Die Gesamtleistung eines Bau­unter­nehmens – also der Umsatz – für einen bestimmten Zeit­raum ist die Summe aus Einzel­kosten (EKT), Gemein­kosten, Wagnis und Gewinn.

Während die EKT direkte Kosten sind, die sich aus den Leistungen der einzelnen Bauaufträge ergeben, spricht man bei den Gemeinkosten auch von indirekten Kosten, die im Bauunternehmen auch unabhängig von konkreten Aufträgen anfallen. 


Gemeinkosten (BGK + AGK)
+
Wagnis + Gewinn
=
Deckungsbeitrag
Die Summe aus Gemein­kosten, Wagnis und Gewinn wird als Deckungsbeitrag bezeichnet.

Dieser Deckungsbeitrag muss mit den Aufträgen – also mit den angebotenen Baupreisen – erzielt werden, damit sie rentabel sind. Um das zu erreichen, wird die Zusammen­setzung von EKT und Deckungs­beitrag aus dem Finanz­plan des Unter­nehmens auch als Grund­lage für die Kalkulation der Preise eines einzelnen Angebots angesetzt.



Umlage und Zuschlagssätze

Dem Deckungsbeitrag aus betriebs­wirtschaftlicher Sicht entspricht die Umlage bei der Zuschlags­kalkulation von Angebots­preisen. Um Gemein­kosten, Wagnis und Gewinn zu decken, werden diese auf die EKT umgelegt. Das geschieht mit einem prozentualen Zuschlagssatz.

Dieser Zuschlagssatz entspricht – im vereinfachten Fall – dem prozentualen Verhältnis des Deckungs­beitrags zu den EKT.

Zuschlagssatz [%] =
Umlage (Deckungsbeitrag)
EKT
x 100
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel:
Um in einem Angebot 150.000 € Deckungs­beitrag bei 500.000 € EKT zu erzielen, müssten diese mit 30 % bezuschlagt werden. Der Gesamt­umsatz des Angebots betrüge 650.000 €.


Allerdings würde dies nur gelten, wenn ein einheit­licher Zuschlags­satz bei allen Kosten­arten angesetzt wird. Also bei der sogenannten einfachen Zuschlags­kalkulation und falls keine NU-Leistungen anfallen.

Soll aber die differenzierte Zuschlags­kalkulation mit unterschied­lichen Zuschlags­sätzen für die einzelnen Kosten­arten verwendet werden, müssen alle Umlagen der Kosten­arten zusammen den Deckungs­beitrag ergeben. Das Ermitteln der einzelnen Prozent­sätze ist komplex und erfordert Hilfs­mittel wie das Bau­kalkulations­programm nextbau.


Einfache oder differenzierte Zuschläge?

Die Einzelkosten der Teil­leistungen (EKT) setzen sich zusammen aus den Kosten­arten Lohn­kosten, Stoff­kosten, Geräte­kosten und Sonstige Kosten. Zusätzlich Fremd­leistungs­kosten (NU-Leistungen) soweit diese anfallen. Werden nun Gemein­kosten, Wagnis und Gewinn auf die EKT umgelegt, kann dies mit einem einheitlichen Zuschlags­satz auf alle Kosten­arten (der eigenen Bauleistung) oder mit unterschied­lichen – also differen­zierten – Zuschlags­sätzen je Kosten­art erfolgen.

Einfache Zuschlagskalkulation
  • Zuschlagssatz bei allen Kostenarten gleich hoch.
Differenzierte Zuschlagskalkulation
  • Unterschiedlich hohe Zuschlags­sätze für die einzelnen Kosten­arten.

Der Zuschlagssatz für NU-Leistungen weicht auch bei der einfachen Zuschlags­kalkulation in der Regel vom Zuschlags­satz der anderen Kosten­arten ab.

Die einfache Zuschlags­kalkulation ist auch einfacher zu hand­haben. Sie eignet sich, wenn die Kosten­ver­teilung und die Leistungen der einzelnen Bau­auf­träge ähnlich sind. Also eher für kleinere Bauunter­nehmen und Hand­werks­betriebe.

Die differenzierte Zuschlagskalkulation ermöglicht es, die Gegeben­heiten unter­schied­licher Aufträge differenzierter zu berück­sichtigen. Wenn beispiels­weise der Einsatz von Bau­stoffen und Geräten von Auftrag zu Auftrag ganz unterschiedlich ist. Üblicher­weise wird man diejenigen Kosten­arten höher bezuschlagen, die mehr Anteil am Umsatz haben. Bei Fremd­leistungen (NU-Leistungen) ist außerdem der erforderliche Aufwand für Vorbereitung und Aufsicht zu berücksichtigen.

Zuschläge ohne Finanzplan

Mit nextbau können Sie Umsatz­anteile und Zuschlags­sätze auch direkt im Angebot eingeben und als Standard für zukünftige Angebote abspeichern.

Screen Zuschläge ohne Finanzplan in nextbau




Vorbestimmte Zuschläge im konkreten Angebot

Vorbestimmte Zuschlags­sätze werden im Voraus auf Basis der Verteilung von EKT und Deckungs­beitrag im Unter­nehmen ermittelt. In jedem Auftrag ist allerdings der Anteil der einzelnen Kosten­arten (Lohn, Material, Geräte, Sonstige, NU) an den EKT unterschiedlich. Die EKT verteilen sich also nicht exakt wie im Finanzplan ange­nommen. Deshalb wird sich bei einer Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen auch nicht genau der Deckungs­beitrag gemäß Finanz­plan ergeben.

Im konkreten Angebot gilt es also, den sich ergebenden Deckungs­beitrag im Auge zu behalten und durch Anpassen der Zuschlags­sätze nachzu­justieren.

Tipp
Tipp:
Ihr Deckungsbeitrag wirkt sich auch bei eventuellen Nach­trägen aus. Möchten Sie Preise im Angebot senken, sollten Sie eher Ihre direkten Kosten – z.B. Einkaufs­preise für Material – anpassen, bevor Sie den Deckungs­beitrag verringern.

Vorbestimmte Zuschläge im Angebot nachjustieren

Mit nextbau sehen Sie jeder­zeit den Deckungs­beitrag Ihres Angebots und können die Zuschlags­sätze komfortabel nach­justieren.

Screen Zuschläge anpassen in nextbau


Vollkostenstundensatz mit vorbestimmten Zuschlägen

Eine Kalkulation mit Vollkosten­stunden­satz – auch Kalkulation mit Verrechnungs­lohn bezeichnet – kommt insbesondere im Bau­neben­gewerbe zum Einsatz. Also beispiels­weise in den Gewerken Ausbau, Trocken­bau, Maler, Boden­leger, Fliesen­leger, Elektro, Tischler, Schlosser, Glaser, Dach­decker, Zimmerer und Gerüst­bauer.

Für welche Angebote bietet sich eine Kalkulation mit Vollkostenstundensatz an?
  • Überwiegend lohn­intensive Bau­leistungen
  • Leistungen nur in einem Gewerk
  • Wenige oder keine Baustellen­gemein­kosten
  • Ähnlicher Stoff­einsatz der Aufträge

Der Verrechnungslohn ergibt sich aus dem Kalkulations­lohn zuzüglich Umlage. Soll der Verrechnungs­lohn tat­sächlich die Voll­kosten abbilden, werden sämtliche Gemein­kosten sowie Wagnis und Gewinn aus­schließlich auf die Lohn­kosten verrechnet. (Also nicht auf weitere Kosten­arten). Dieser Voll­kosten­stunden­satz entspricht dem für die Kalkulation in Hand­werks­betrieben typischen Stunden­verrechnungs­satz.

Alles auf Lohn: Vollkostenstundensatz

Für die Kalkulation mit Vollkosten­stunden­satz setzen Sie in nextbau einfach die Zuschlags­sätze aller Kosten­arten außer Lohn auf „0“.

Screen Vollkostenstundensatz in nextbau


Andere Kalkulationsverfahren und ihre Stärken

Neben der Kalkulation mit vor­bestimm­ten Zuschlägen kommt im Bauwesen vor allem die Kalkulation über die End­summe zum Einsatz. Zusätzlich unterstützt nextbau die Kalkulation über den Deckungs­beitrag und die Fixpreis­kalkulation. Jedes Kalkulations­verfahren hat dabei seine Stärken und seinen Einsatz­zweck.

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Die Endsummenkalkulation – für große Bauvorhaben


Endsummenkalkulation

Die Endsummenkalkulation wird vor allem bei der Angebotskalkulation für größere Bauvorhaben im Ingenieurbau und Tiefbau verwendet. Diese auch als Kalkulation über die Angebotsendsumme bezeichnete Kalkulationsmethode ist komplexer als die übliche Zuschlagskalkulation, ermöglicht es aber, die Bedingungen eines Bauvorhabens differenzierter einzubeziehen. Denn bei der Endsummenkalkulation werden die Baustellengemeinkosten auftragsbezogen berechnet.

  1. Schritt 1: Ermitteln der EKT

Die Kalkulation über die End­summe erfolgt schritt­weise und beginnt – wie die Kalkulation mit vor­bestimmten Zuschlägen – mit dem direkten Ermitteln der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT).

  1. Schritt 2: Ermitteln der BGK

Danach werden aber ebenso die Baustellen­gemein­kosten (BGK) direkt für den speziellen Bau­auftrag kalkuliert, soweit Kosten für die Baustellen­einrichtung nicht durch separate Positionen im Leistungs­verzeichnis abgedeckt sind. Kosten werden dabei als absolute Beträge angesetzt und können nach Kosten­arten differenziert werden:

  • Lohnkosten und Gehalts­kosten für Bauleitung, Abrechnung, Vermessung
  • Materialkosten für die Baustellen­einrichtung
  • Bauhilfsstoffe
  • Vorhalten von Geräten, Antransport und Abtransport
  • Betriebsstoffe, Energieverbrauch
  • Sonderkosten der Baustelle

BGK direkt für den einzelnen Auftrag

Für die Endsummen­kalkulation mit nextbau können Sie BGK direkt im Angebot eingeben. Aufge­gliedert nach Löhne, Baustoffe, Bauhilfs­stoffe, Geräte, Betriebs­stoffe und SoKo.

Screen Endsummenkalkulation in nextbau

  1. Schritt 3: Die Herstellkosten

Bei der Endsummen­kalkulation werden – anders als bei der Zuschlags­kalkulation – die direkt ermittelten BGK zu den EKT hinzugerechnet (und nicht mit einem prozentualen Zuschlags­satz auf die EKT umgelegt).


Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)
+
Baustellengemeinkosten (BGK)
=
Herstellkosten (HK)
Als Summe aus den EKT und den BGK ergeben sich die Herstellkosten (HK).
  1. Schritt 4: Zuschlag auf die Herstellkosten

Die Umlage von Allgemeinen Geschäfts­kosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn (W+G) erfolgt nun mit einem prozentualen Zuschlag auf die Herstellkosten.

Zuschlag auf Herstellkosten im Griff

Mit nextbau sind Sie flexibel beim Bestimmen Ihres Zuschlags auf die Herstell­kosten sowie der Anteile für AGK und W+G (betriebs­bezogen und leistungs­bezogen).

Screen Zuschlag auf Herstellkosten in nextbau

  1. Schritt 5: Angebots­end­summe und Gesamt­umlage


Herstellkosten (HK)
+
Umlage für AGK und W+G
=
Angebotssumme (AES)
Ergebnis der End­summen­kalkulation ist die Angebots­end­summe (AES).

In der Angebots­end­summe sind also die Gesamt­beträge sowohl der BGK (in den Herstell­kosten) als auch der AGK und W+G enthalten.


Angebotssumme (AES)
-
Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)
=
Gesamtumlage
Die für BGK, AGK und W+G in der Kalkulation zu verrechnende Gesamt­umlage ergibt sich, wenn man die EKT aus Schritt 1 von der Angebots­end­summe wieder abzieht.
Gut zu wissen
Gut zu wissen:
Die Gesamtumlage entspricht der „Umlage auf die Einzel­kosten (Summe 3)“ im Abschnitt 3 des EFB-Form­blatts 222, das im Fall der End­summen­kalkulation zu verwenden ist.


Die Gesamtumlage muss nun auf die Einheits­preise verteilt werden. Das erfolgt über Zuschlags­sätze auf die Kosten­arten der EKT außer Lohn (also auf Material, Geräte, Sonstige und NU). Die Zuschlags­sätze sind spezifisch für das eigene Bau­unter­nehmen, bzw. den einzelnen Bau­auftrag.

Wie die Zuschlagssätze zu bestimmen sind, wird im Abschnitt „Wie werden die Zuschlags­sätze ermittelt?“ bei der Zuschlags­kalkulation beschrieben. Ergibt sich über die gewählten Zuschlags­sätze in Summe nicht die Gesamt­umlage, wird die verbleibende Rest­umlage zu den Einzel­kosten für Lohn hinzu­gerechnet.

Abschließend werden die Einheits­preise der einzelnen Positionen über die Zuschlags­sätze und den Verrechnungs­lohn (Kalkulations­lohn plus Umlage auf Lohn) kalkuliert.

Die Deckungsbeitragskalkulation – zielgenauer Gewinn


Deckungsbeitragskalkulation

Die Aufträge mit dem höchsten Deckungsbeitrag tragen am stärksten zum Gewinn im Unternehmen bei. Dahinter steckt ein einfaches Prinzip: Der Deckungsbeitrag (DB) setzt sich zusammen aus den Gemeinkosten des Unternehmens sowie Wagnis und Gewinn. Er wird als Umlage in die Angebotspreise eingerechnet. Übersteigt der im Angebot kalkulierte DB die eigenen indirekten Kosten (und betriebsbezogene Wagnisse) sogar, bleibt der darüber hinausgehende Deckungsbeitrag komplett als Gewinn.

Die Deckungsbeitragskalkulation dient als Kalkulationsmethode dazu, die Höhe des Deckungsbeitrag in einem Angebot vorzugeben und verbindlich zu erreichen.


Zuschlagskalkulation mit ‚stabilem‘ DB

Grundsätzlich entspricht die Deckungsbeitragskalkulation einer Zuschlagskalkulation. Dort ergibt sich allerdings über die vorbestimmten Zuschlagssätze bei jedem Angebot ein unterschiedlicher prozentualer Deckungsbeitrag. Mehr dazu im Abschnitt „Vorbestimmte Zuschläge im konkreten Angebot“. Bei der Deckungsbeitragskalkulation dagegen wird ein vorgegebener Deckungsbeitrag unabhängig von der Verteilung der EKT im Angebot stets erreicht.

DB nach Wunsch genau erreicht!

Ihren gewünschten Deckungs­beitrag erreichen Sie mit nextbau exakt. In jedem Angebot! Unabhängig von den ange­botenen Leistungen. Auch bei Änderungen und Ergänzungen im LV.

Screen Deckungsbeitrag in nextbau

Zum Verständnis
Zum Verständnis:
Der prozentuale Deckungs­beitrag wird mit nextbau exakt wie im Finanz­plan ange­nommen fest­gesetzt. Wahl­weise lassen sich die Zuschlags­sätze im konkreten Angebot anpassen. Allerdings nicht der Zuschlags­satz auf Löhne. Denn dieser wird bei Änderungen im Angebots-LV variabel angepasst, damit der gewünschte Deckungs­beitrag bestehen bleibt.


DB stabil – Einheitspreise veränderlich

Bei Anwendung der Deckungs­beitrags­kalkulation ist zu beachten, dass Ergänzen und Löschen von Positionen im LV oder Ändern der EKT-Zusammen­setzung bestehender Positionen zur Neuberechnung sämtlicher Einheits­preise im Angebot führt. Dieser Effekt mag erst einmal über­raschen, ergibt sich aber logischer­weise aus der Wechsel­wirkung zwischen Deckungs­beitrag, Zuschlags­sätzen und EKT. Soll der DB stabil bleiben, müssen sich die Einheits­preise anpassen. Denn gewinn­bringende Preise sind ja das Ziel der Deckungs­beitrags­kalkulation. Eine Deckungs­beitrags­kalkulation ist ohne Baukalkulations-Software als Hilfs­mittel praktisch kaum durch­führbar.

Die Fixpreiskalkulation – Preise ‚rückwärts‘ kalkulieren


Fixpreiskalkulation

Meist liegen Erfahrungen aus vergangenen Angeboten vor, in welcher Höhe Einheits­preise angeboten werden sollen oder am Markt durch­gesetzt werden können. Auch um den Zeit­auf­wand beim Erstellen von Angeboten einzu­sparen, werden Preise oft auf Grund­lage von Erfahrungs­werten angesetzt. In diesen Fällen werden die Einheits­preise im Angebot also bewusst vorgegeben, sind aber nicht durch eine detaillierte Kalkulation abgesichert.


Erfahrungspreise: Schnell aber problematisch

Nachteile dieser Vorgehens­weise sind das Risiko un­rentabler Preise und das Fehlen einer Urkalkulation als Nach­weis im Fall von Nach­trägen. Auch EFB-Formulare können ohne Kalkulation nicht stimmig aus­gefüllt werden.


Fixpreise mit kalkulierter Grundlage

Dieses Manko wird durch die Fix­preis­kalkulation behoben. Denn die Fix­preis­kalkulation ermöglicht einerseits Preise „fix“ einzugeben (sowohl im Sinne von „schnell“ als auch im Sinne von „unver­änderlich“), anderer­seits wird den vor­gegebenen Preise eine detaillierte Kalkulation unter­legt. Die Preise werden gewisser­maßen ‚rückwärts‘ kalkuliert. Grundlage dafür sind der Kalkulations­lohn und die Zuschlags­sätze des eigenen Betriebs. Mehr Informa­tionen dazu im Abschnitt: Wie werden die Zuschlags­sätze ermittelt?

Ihre Erfahrungspreisen auf sicherem Grund

Ihre Erfahrungspreise können Sie mit nextbau bei der Eingabe nach Kosten­arten aufschlüsseln. So werden beispiels­weise die erforder­lichen Lohn­stunden auf Grund­lage Ihrer betrieblichen Ein­stellungen rück­gerechnet.

Screen Erfahrungspreise in nextbau

Da zu den angesetzten Preise eine in sich stimmige Angebots­kalkulation entsteht, ist sowohl eine Urkalkulation für Nach­träge als auch das passende Ausfüllen von EFB-Form­blättern möglich.

Die Fixpreiskalkulation kann auch eingesetzt werden, um die Plausi­bilität und Rentabi­lität von Erfahrungs­preisen im konkreten Angebot zu prüfen.

Tipp
Tipp:
nextbau zeigt in der Detail­übersicht zur Fixpreis­kalkulation auch die anhand der Lohn-Anteile errechneten Gesamt­stunden für das Angebot an. Sie können sofort ein­schätzen, ob die Leistung zu den ange­setzten Preisen machbar ist.


Indirekte Kosten

Was sind ‚indirekte‘ Kosten? BGK, AGK, W+G

Egal, welches Kalkulations­verfahren gewählt wird, immer müssen neben den direkten Einzel­kosten des Bau­auftrags auch die Gemein­kosten des Bau­unternehmens durch die ange­botenen Preise gedeckt werden. Das Gleiche gilt für Wagnisse und den angestrebten Gewinn. Wie sich diese zusammen­setzen, erläutern die folgenden Abschnitte.

Die Baustellengemeinkosten (BGK)

Die Baustellen­gemein­kosten (BGK) sind indirekte Kosten, um die Bau­maßnahmen durch­führen zu können, die sich nicht direkt einzelnen Leistungen zuordnen lassen. Baustellen­gemein­kosten fallen vor allem für Leistungen im Zusammen­hang mit der Baustellen­einrichtung (BE) an. Also für das Einrichten, Vorhalten und Räumen einer Baustelle.

Werden Teilleistungen für die Bau­stellen­einrichtung nicht als separate Positionen im Leistungs­verzeichnis ausgeschrieben, müssen die dafür anfallenden Kosten indirekt – als Umlage auf die EKT – in die Einheits­preise einkalkuliert werden. Das ist beispiels­weise der Fall, wenn diese gemäß VOB/C als Neben­leistung zur vertrag­lichen Leistung gehören. Enthält das LV aber Positionen für die Baustellen­einrichtung, werden die anfallenden BGK – trotz ihres Gemein­kosten­charakters – wie direkte Einzel­kosten behandelt.

Was zählt zu den Baustellen­gemeinkosten?
Kosten für
  • Antransport
  • Lade- und Frachtkosten
  • Abtransport einschl. Restmaterialien
aller für die Bau­aus­führung erforder­lichen Stoffe sowie eigener Bau­maschinen, Geräte und Einrichtungs­gegen­stände.
Kosten für
  • Aufbau und Abbau
    einschl. Beseitigung von Abfällen
der Baustellen­ein­richtung, der Bau­­maschinen (z.B. Baukrane), von Unterkünften.
Kosten für
  • Anschlüsse
  • Verbrauchskosten
  • Betriebskosten
von Medien wie Wasser, Abwasser, Strom, Telefon während der Bauzeit
Kosten für
  • die Errichtung
von Zufahrten, Bau­straßen, Wegen, Lager- und Werk­plätzen.
Kosten für
  • Sicherungs­ein­richtungen
wie Zäune und Baustellen­beleuchtung.
Kosten für
  • die Baustellen­ausstattung
wie Ausstattung der Pausen­räume, Sanitär­container, Werkzeuge und Klein­geräte, Hilfs- und Betriebs­stoffe.
Vorhaltekosten
für Baumaschinen, Geräte, Bereit­stellungs­geräte, eigenes Rüst-, Schal- und Verbau­material (RSV), soweit keine direkte Zuordnung in den Einzel­kosten erfolgt.
Lohnkosten
für die Bedienung von Bereit­stellungs­geräten (z.B. für den Kran­führer).
Sonderkosten
für Winterbau­maßnahmen, Ein­hausungen, Signal­einrichtungen.
Kosten für
  • die Wartung und Instand­haltung
von Baumaschinen, Geräten, Bau­straßen, Wegen, Zäunen.
Kosten für
  • die Bauleitung
wie Gehaltskosten für Bauleiter und Poliere inkl. dafür anfallender Büro­kosten, Hilfs­materialkosten, PKW- und Reise­kosten, soweit diese nicht in den Allge­meinen Geschäfts­kosten abgerechnet werden.
Sonstige Kosten
für Bauleistungs­ver­sicherungen, Nutzungs- und Lizenz­gebühren, Mieten und besondere Wagnisse, soweit diese nicht in den Allge­meinen Geschäfts­kosten abgerechnet werden.

Bei kleineren Bau­unter­nehmen und bei Bau­hand­werks­betrieben lassen sich die Baustellen­gemein­kosten oft nicht sinnvoll von den Allge­meinen Geschäfts­kosten (AGK) abgrenzen und werden bei den AGK berücksichtigt.

Die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK)

Die Allgemeinen Geschäfts­kosten (AGK) sind Kosten der Leitung und Verwaltung, die für den Betrieb insgesamt anfallen. Sie lassen sich nicht einzelnen Baustellen oder Bauauf­trägen direkt zuordnen. Bei der Baukalkulation werden die AGK daher als Umlage auf die EKT in den Einheits­preisen berücksichtigt.

Was zählt zu den Allge­meinen Geschäfts­kosten?
Gehälter
einschl. Gehaltszusatzkosten
und Gehaltsnebenkosten
der Angestellten in der Verwaltung und Geschäfts­leitung. Von Bauleitern und Polieren, soweit nicht in den Baustellen­gemein­kosten berücksichtigt .
Abschreibungskosten (AfA)
für Büro- und Geschäfts­ausstattung, Soft- und Hardware, PKW.
Mieten und Leasing­gebühren
für Büros und angemietete Einrichtung, Geräte oder Anlagen.
Kosten für das Betriebs­gebäude
wie Heizung, Energie, Wasser, Reinigung, Schutz und Sicherheit.
Kosten der Werkstätten und
des Fuhrparks
soweit diese nicht den Baustellen zugeordnet werden.
Bürokosten
für Büromaterial, Porto, Kommunikation und Zeitschriften.
Steuern
(soweit nicht gewinn­abhängig)
wie Grundsteuer, Kfz-Steuer.
Beiträge
für Verbände, Handwerks­kammer, IHK.
Versicherungen
wie Baubetriebs-Haftpflicht­versicherung, Bauleistungs­versicherung, Baugeräte­versicherung (soweit nicht den BGK zugeordnet).
Kommerzielle Kosten
für Zinsen, Bürgschaften oder Vertragsstrafen.
Beratungskosten
für Betriebs­beratung, Unternehmens­beratung und Steuer­beratung.
Sonstige Kosten
für Wartungsarbeiten, Rechtskosten, Patent- und Lizenz­gebühren, Werbung und Repräsentation.
Reisekosten
sowie Spesen.
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
bei Einzelunternehmen und Personen­gesellschaften.

Wagnis und Gewinn (W+G)

Wagnis und Gewinn spiegeln die Risiken und Chancen wider, die mit einem Bau­vor­haben verbunden sind. Sowohl Wagnisse – wie beispiels­weise unvor­her­gesehene Kosten, Bau­verzögerungen, Änderungen von Vorschriften oder unerwartete technische Probleme – als auch der angestrebte Gewinn müssen als Preis­bestandteile berücksichtigt werden. Dies erfolgt bei der Zuschlags­kalkulation über die Umlage auf die EKT.

Zum Ausfüllen von EFB-Formblättern ist eine Aufteilung von W+G in Gewinn sowie betriebs­bezogenes Wagnis (für das allgemeine Unter­nehmer­risiko) und leistungs­bezogenes Wagnis (das mit der Ausführung der Leistung verbunden ist) erforderlich.

Hinweis
Tipp:
Für die Berechnung des Nach­trags­preises beim Wegfall von Leistungen kommen die nicht ersparten Aufwendungen zum Ansatz. Dazu gehört das betriebs­bezogene Wagnis, nicht aber das leistungs­bezogene Wagnis.

Was gehört noch zur Baukalkulation?

Auf die Angebotskalkulation folgen nach der Beauf­tragung, bzw. nach Vertrags­schluss weitere Stufen der Bau­kalkulation. Dies sind in erster Linie die Arbeits­kalkulation, die Nach­trags­kalkulation und die Nach­kalkulation.

Was ist die Arbeitskalkulation?

Nach Erteilung des Auftrags kann sich aus der Arbeits­vor­bereitung ergeben, dass andere Arbeits­verfahren oder Bau­technologien als in der Angebots­kalkulation angenommen zweck­mäßiger oder wirtschaftlicher sind. Außerdem sind nun die konkreten Planungen der Baustellen­einrichtung und der verfügbaren Kapazitäten sowie Verträge mit Lieferanten und Nach­unternehmern zu berücksichtigen.

Die Arbeitskalkulation dient dazu, die Angebots­kalkulation an die tatsächlichen Bedingungen der Bau­aus­führung anzu­passen sowie die Zeit­vor­gaben und Kosten der einzelnen Arbeiten zu konkretisieren. Ziel der Arbeits­kalkulation ist es insbesondere, früh­zeitig das voraus­sichtliche Baustellen­ergebnis ein­schätzen zu können.

Was ist die Nachtragskalkulation?

Während der Bauausführung ergeben sich meist Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen. Also Leistungs­änderungen, zusätzliche Leistungen, wegfallende Leistungen oder Mengen­abweichungen. In solchen Fällen wird in der Regel die Vergütung angepasst.

Zu Ermittlung der Nachtrags­preise ist eine Kalkulation – die Nachtrags­kalkulation – als Nachweis erforderlich. Diese richtet sich nach der Fall­situation des einzelnen Nachtrags und nach der Grundlage des Bauvertrags.

Vertiefte Informationen zur Kalkulation von Nachträgen
finden Sie auf unserer
Fachwissen-Seite "Mehr Durchblick bei Nachträgen"

Was ist die Nachkalkulation?

Die Nachkalkulation stellt (nachträglich) den tatsäch­lichen Stand der ausgeführten Bauleistungen – also Mengen, Stunden und Kosten – den Annahmen der Angebots­kalkulation, bzw. Arbeits­kalkulation gegenüber.

Die Nachkalkulation ermöglicht es, (Kosten-)Abweichungen zu erkennen, um möglichst schon während des Bauablaufs gegenzusteuern.

Nachkalkulation als ‚Mit-Kalkulation‘

Nachkalkulation erledigen Sie mit nextbau bereits während der Ausführung als praktische „Mit-Kalkulation“. Einfach, gleichzeitig flexibel anpassbar.

Screen Nachkalkulation in nextbau