Nachträge VOB-sicher
Bisher war der Nachweis von Nachträgen knifflig und zeitraubend. Mit nextbau stellen Sie prüfsichere Nachträge ohne Mühe. Eine ordnungsgemäße Urkalkulation können Sie jederzeit vorlegen. Für Angebote mit Fixpreisen zur Not auch nachträglich!
➔ Nachträge VOB-sicher nachweisen
Verzichten Sie nicht auf Vergütungsansprüche bei Mehr- und Mindermengen, Zusätzlichen Leistungen, Wegfall, Leistungsänderung und verspätetem Baubeginn. Nachtragsarten werden automatisch erkannt, Mengenabweichungen signalisiert die praktische Ampelfunktion.
➔ Urkalkulation und EFB-Preis automatisch
Selbst wenn Sie im Angebot fix Marktpreise angesetzt haben: Die für Nachträge geforderte Urkalkulation haben Sie per Mausklick parat. Sogar stimmige EFB-Formblätter bekommen Sie automatisch.
➔ VOB-konforme Ausgleichsberechnung
Statt aufwändiger Einzelnachweise beherrschen Sie die Ausgleichsberechnung per Knopfdruck. Einfach in einem Zug für alle Mehrmengen, Mindermengen und Nullpositionen. Ihr gesamter Vergütungsanspruch wird bei der Schlussrechnung berücksichtigt.
Wie nützt mir die Ausgleichsberechnung?
Nach VOB/B § 2 Nr. 3 steht dem Auftragnehmer bei Mengenminderungen um mehr als 10 Prozent ein Ausgleich für die auf die entfallenen Mengen kalkulierten Anteile von Baustellengemeinkosten und Allgemeinen Geschäftskosten zu. Allerdings nur soweit diese nicht durch Mengenerhöhungen bei anderen Positionen ausgeglichen werden. Die dafür nötige aufwändige Berechnung führt nextbau automatisch durch. Mühsame Einzelnachweise entfallen. Es genügt, die Berechnung einmal für alle Positionen durchzuführen.
Die Ausgleichsberechnung erfolgt auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Einheitspreise. Es müssen also keine Preise für Nachträge neu ausgehandelt werden. Das schafft Einvernehmen, spart Nerven und kann zukünftige Aufträge sichern.